Anbieter von Kaffeefahrt muss 1500 Euro zahlen

Ein Anbieter einer Kaffeefahrt hatte Kunden mit markigen Versprechen gelockt, in der Hoffnung eine Menge seiner Waren an den Mann und an die Frau zu bringen.

Dass es bei diesen Verkaufsveranstaltungen teilweise durchaus unangenehm für den „Kunden“ werden kann, dürfte hinlänglich bekannt sein. Beleidigungen von ungeduldigen Kunden und auch das Abschließen der Verkaufsräume und damit das regelrechte Einsperren der potenziellen Kunden kommt nicht so selten vor, wie man meinen sollte.

Eine Frau sollte kürzlich mittels eines Werbeschreibens auf eine Kaffeefahrt gelockt werden. In dem Schreiben war die Frau als Gewinnerin angesprochen worden. Man hatte einen Gewinnscheck beigefügt, der auf der Fahrt „durch einen originale Unterschrift seine Rechtsgültigkeit“ erhalten werde, so die unseriösen Anbieter in Ihrem Werbeschreiben.
Die Frau zog vor das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und die Richter sahen de Gewinnscheck als Gewinnzusage an und sprachen der Frau die versprochenen 1500 € zu.
Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, der Frau die 1500 € auszuzahlen.

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