Die Kraftfahrtversicherung

In kaum einem anderen Bereich des Lebens sind die Gefahren des Alltags so groß wie im Straßenverkehr. Die meisten Menschen setzen sich tagtäglich dem Risiko eines Unglückes mit womöglich tragischen Folgen aus – sei es als Verursacher oder als Unfallopfer.

Da natürlich die persönlichen aber eben auch die finanziellen Folgen eines Unfalles im Straßenverkehr sehr weitreichend sein können, hat der Gesetzgeber jedem Fahrzeugbesitzer den Abschluss einer KfZ-Haftpflicht Versicherung vorgeschrieben. Diese ist Teil der sogenannten Kraftfahrtversicherung.

Ein wertvoller Schutz für alle Beteiligten

Angesichts der Pflicht zum Abschluss einer KfZ-Haftpflichtversicherung empfinden es einige Menschen vermutlich nicht so, doch die KfZ-Haftpflicht ist ein absolut wertvoller Schutz – für alle Beteiligten eines Unfalles. So wird einerseits das Unfallopfer ausreichend entschädigt und kommt nicht in die Situation, dass der Verursacher des Schadens nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Ausgleich zu leisten. Die persönlichen Folgen – beispielsweise körperliche Folgeschäden – kann das nicht beseitigen, jedoch wenigstens die finanziellen Schäden mindern. Allerdings schützt die KfZ-Haftpflichtversicherung auch den Verursacher eines Unfalles. Denn aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Haftung, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, muss dieser den verschuldeten Schaden und all seine Folgen regulieren. Vor allem im Rahmen von Personenschäden können sehr hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Deren Begleichung ist in aller Regel ein finanzieller Kraftakt. Die gesetzliche Haftung erstreckt sich im Übrigen grundsätzlich auf Vermögen und Einkommen des Verursachers und ist nicht beschränkt. Diese Tatsache verdeutlicht, dass die KfZ-Haftpflicht nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für den Schadenverursacher extrem wichtig ist.

Passiver Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung

Wie andere Haftpflichtversicherungen bietet auch die KfZ-Haftpflichtversicherung ihrem Versicherten einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Dieser Schutz entsteht dadurch, dass Versicherer ihnen gegenüber gestellte Ansprüche Dritter naturgemäß sehr genau prüfen. Eine Zahlung ohne solch eine Prüfung wäre äußerst unüblich und ist bei den meist entstehenden Schadenssummen im KfZ-Bereich deshalb eher ausgeschlossen. Der Vorteil für den Versicherten besteht dabei darin, dass unberechtigte Forderungen auch in seinem Sinne abgewiesen werden. Das gilt auch für zu hoch erscheinende Schadenersatzansprüche. Liegen solche Forderungen vor, wehrt sich ein Versicherer notfalls sogar auf dem juristischen Wege. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Versicherer selbst. Das gilt nicht nur für gegebenenfalls entstehende Prozesskosten. Auch Auslagen für Gutachter und Ähnliches übernimmt der Versicherer. Erst, wenn eine endgültige Klärung herbeigeführt wurde, erfolgt eine Befriedigung des berechtigten Anspruches seitens der Versicherung. Für den beschriebenen passiven Rechtsschutz benötigt ein Versicherter keine separate Rechtsschutzversicherung.

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