Im Alter abgesichert sein – Sofortrente und die Alternativen

Wenn Versicherungsnehmer bei der Fälligkeit einer Kapitalrentenversicherung kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, empfehlen Versicherungsgesellschaften ihnen regelmäßig die Umwandlung des gesamten Betrages oder zumindest des größten Teiles der Versicherungssumme in eine Sofortrente. Diese gewährleistet dem Versicherungskunden zwar eine lebenslange Rentenzahlung, ist aber keineswegs die wirtschaftlichste Verwendungsweise der Versicherungssumme.

Was ist die Sofortrente?

Für den Erhalt einer Sofortrente (die Versicherungsgesellschaften sprechen von einer Zusatzrente mit sofortigem Rentenbeginn) zahlt der Versicherungsnehmer einen einmaligen Betrag in eine Rentenversicherung ein, woraufhin der Rentenbezug unverzüglich beginnt. Der Einmalbetrag stammt zumeist aus der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung, kann aber auch anderen Quellen wie einem Lottogewinn oder einem Hausverkauf entnommen werden. Der Anleger erhält Zahlungen aus seinem Rentenvertrag bis an sein Lebensende. Die Höhe der Rentenzahlungen wird von den Versicherern jedoch so kalkuliert, dass Versicherungsnehmer das eingezahlte Kapital nur ausbezahlt bekommen, wenn sie die durchschnittliche Lebenserwartung überschreiten. Der Rentenbezieher erhält zwar zusätzlich zur garantierten Rente eine Überschussbeteiligung. Diese ist aber gering, zumal die Gesellschaften zur überwiegenden Anlage in Papiere mit garantierter Verzinsung verpflichtet sind. Erben erhalten nur beim Ableben des Versicherungsnehmers während des vereinbarten Mindestauszahlungszeitraumes Leistungen aus der Sofortrente. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Kapital nur teilweise verbraucht.

Bessere Alternativen zur Sofortrente

Günstiger als eine Sofortrente stellt sich für den Versicherungsnehmer die Aufteilung der Auszahlungssumme auf unterschiedliche Investmentfonds dar. Eine Streuung auf mehrere Fonds führt zu einer Risikominderung. Der Rentner kann aus den Fonds neben den jährlichen Gewinnen jährlich einen Teil seiner Einlage entnehmen, indem er Fondsanteile verkauft. Da der Anleger von den Fondsgewinnen leben will, wählt er ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds. Ergänzend ist der Erwerb von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds sinnvoll, sofern dieser tatsächlich gut zu vermietende Objekte finanziert. Als dritter Bestandteil der zusätzlichen Altersvorsorge bietet sich der Erwerb von Aktien an.

Gemäßigte Entnahmen garantieren ein Einkommen bis ans Lebensende
Wenige Rentner können sich dank einer hohen staatlichen Rente bei ihrer privaten Zusatzversorgung mit der Entnahme der Zinseinnahmen und Gewinnbeteiligungen begnügen. Der Kapitalverzehr darf jedoch nicht zu hoch gewählt werden, damit auch bei einer erfreulichen Langlebigkeit genügend Kapital vorhanden ist. Im Gegensatz zur Sofortrente sind Fondsvermögen und Aktienbesitz vererbbar. Somit wurde nicht ausgegebenes Geld nicht verschenkt, sondern steht den Erben zur Verfügung.

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