Zoll- und Außenwirtschaftsrecht: Die aktuellen Änderungen im Überblick

Das Geschäft mit Importen und Exporten gehört sicher zu den aufwendigsten und mühseligsten Handelsunternehmen überhaupt, und als ob es nicht bereits ausreichend Probleme mit Währungsschwankungen, Devisen und der Abwicklung über die Ländergrenze geben würde, müssen auch die ständigen Änderungen der Zoll– und Einfuhrbestimmungen berücksichtigt werden. Auch im März 2013 wurden hier wieder einige teils gravierende Änderungen der Regeln angekündigt.

Internationale Abkommen und Einschränkungen

Nach einem längeren Tauziehen hat etwa die Generaldirektion Steuern und Zollunion, die der Europäischen Kommission untersteht, erklärt, dass die Partnerschaftsprogramme zwischen EU und den USA zum 31.1.2013 in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sowohl das amerikanische Anti-Terrorismus-Programm C-TPAT (Customs-trade Partnership Against Terrorism) als auch das europäische Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wirksam werden. Peru und Kolumbien wiederum haben sich nun doch auf ein gemeinsames Handelsabkommen
geeinigt – die EU wendet daraufhin das am 26.6.2012 unterzeichnete Abkommen mit Peru ihrerseits ab dem 1.3.2013 an. Dies führt u.a. dazu, dass sich die beiden Partner gegenseitig Zollpräferenzen einräumen – allerdings gilt die Abmachung einstweilen nur vorläufig und kann mittelfristig geändert werden.

Der Kampf gegen den Terror und Schurkenstaaten

Verschärft wurden hingegen die Sanktionen gegen Nordkorea – insbesondere die Liste der natürlichen Personen und staatlichen Organisationen, deren Gelder innerhalb der EU bis auf Weiteres einzufrieren sind, wurde verlängert. Im Gegenteil dazu wurden die Restriktionen in Bezug auf Simbabwe gelockert und bestimmte juristische und natürliche Personen von der Liste der eingefrorenen Guthaben gestrichen. Auch der Iran kann sich über gewisse Lockerungen freuen, die allerdings nur den direkten Handel und nicht den Geldverkehr betreffen. Andererseits wurde er zusammen mit der Republik Aserbaidschan zu einem Land mit mittleren Einkommen hochgestuft und verliert infolge dessen die Privilegien, die er bis dato im Rahmen des APS-Programmes in Anspruch nehmen konnte. Auch die Bekämpfung von Al-Qaida wird weiter hohe Priorität eingeräumt – die Liste der zu sperrenden Konten und Gelder wurde ein weiteres Mal erweitert.

Weitere Änderungen sind abzusehen

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass mit den Änderungen ein stabiler Status Quo erreicht werden kann. Vielmehr hat das Außenministerium bereits weitere Einschränkungen angekündigt und auch die relativ unsichere Lage in Nordafrika kann in Zukunft kurzfristig zu weiteren Einschränkungen führen.

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